Weiterbildung im Süden? Bildungsurlaub liegt im Trend.
Das Jahr 2016 hat für Arbeitnehmer einige Veränderungen gebracht. So
können z.B. nun auch Angestellte aus Thüringen Bildungsurlaub beantragen: Fünf zusätzliche Tage im Jahr dürfen die Thüringer ab jetzt ihrem
Arbeitsplatz fern bleiben und sich weiterbilden. Dabei geht es gar nicht
unbedingt um fachliche, sondern auch um allgemeine und gesellschaftspolitische
Weiterbildung. Was in Thüringen eine Neuheit ist, ist in anderen Bundesländern
längst etabliert. Vielerorts gibt es das Recht auf Bildungsurlaub schon lange. Allerdings
gilt nicht jeder beliebige Kurs als Bildungsurlaub, es muss eine Anereknnung
vorliegen.
Aktuell können Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
und nun wie gesagt auch Thüringen Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung benatragen.
Die Idee hinter dem bezahlten Bildungsurlaub stammt von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die
1974 beschloss, „einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung,
der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung
einzuführen.“ Und das aus gutem Grund: Arbeitnehmer, die sich weiterbilden,
sind in der Regel kompetenter, sicherer, selbstbewusster, zufriedener und
erfolgreicher. Wenn das mal keine guten Gründen für einen Bildungsurlaub sind!
Klar ist, dass die bezahlt Auszeit natürlich nicht nur Urlaub,
sondern auch Bildung sein muss. Dennoch kann der Bildungsurlaub durchaus an
Urlaubsorten stattfinden: Ein Spanischkurs in Spanien ist z.B sehr wohl
anerkannt. Wenn der Intensivkurs in Spanien als Bildungsurlaub anerkannt ist,
steht dem Kurztrip in die Sonne nichts entgegen. Um sicher zu gehen,
dass der Arbeitgeber diesen aber tatsachlich anerkannt, sollten Sie Vorher die
Weiterbildungsdatenbank Ihres Bundeslandes durchstöbern oder anerkannte
Bildungsurlaube hier suchen. Ausserdem gelten je nach Bundesland verschiendene
Anforderungn an das Kursformat. So muss täglichen zwischen 5-8 Stunden
Unterricht stattfinden und ein detailliertes Programm vorliegen.
In der Regel darf der
Bildungsurlaub 5 Tage dauern. Genug Zeit also, um die Spanischkenntnisse
aufzufrischen und ein bisschen Sightseeing zu machen und Sonne zu tanken. In
manchen Bundesländern gibt es sogar die Möglichkeit, alle 2 Jahre 10 Tage Bildungszeit
zu nehmen. Falls Sie also jetzt erst von Ihrem Recht auf Bildungsurlaub
erfahren, sind die freien Tage aus dem letzten Jahr nicht verloren!
Wenn Sie einen Kurs gefunden
haben, der Ihnen zusagt, können Sie beim Anbieter die Anerkennung für Ihr
Bundesland und das Programm des Kurses anfragen und damit dann den Antrag bei
Ihrem Arbeitgeber stellen. Das müssen Sie mindestens 6 Wochen vor geplantem
Kursbeginn tun, damit der Antrag durchgeht. Halten Sie die First ein, kann der
Arbeitgeber praktisch nicht nein sagen. Es sei denn, es liegt ein begründeter
Ausnahmefall vor, zum Beispiel, wenn zu viele andere Kollegen zum gleichen
Zeitpunkt Urlaub haben oder eine extreme Auftragslage Ihre Anwesenheit am
Arbeitsplatz unverzichtbar macht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen